Unser Hygienekonzept für den Trainings- und Spielbetrieb!

23.09.2020

Unser Hygienekonzept für den Trainings- und Spielbetrieb!

Unser Hygienekonzept für den Trainings- und Spielbetrieb, bitte beachten!

Werte Sportfreunde des TuS GW Himmelsthür,

unten ist unser - vom Gesundheitsamt genehmigtes Hygienekonzepzt - angegeben, wir bitten dieses konsequent umzusetzen und zu beachten, für eventuelle Rückfragen steht Euch die Spartenleitung gerne zur Verfügung.


Stand: 16.09.2020

Hygienekonzept TuS Grün-Weiß Himmelsthür

Trainings- und Spielbetrieb Amateurfußball

Vereins-Informationen

 

Verein                         TuS Grün-Weiß Himmelsthür

 

Ansprechpartner*in               

für Hygienekonzept    Dirk Reinecke

 

 

Mail                             d.reinecke@fussball-himmelsthuer.de

 

 

Kontaktnummer         ______________________________________________________

 

 

Adresse Sportstätte    Julianen Aue 17, 31137 Hildesheim

 

                                               

 

 

Hildesheim, den 16.09.2020

Ort, Datum, Unterschrift

 

Grundsätze

 

Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“. Es gilt für den Trainings- und Spielbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert. Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können weitere Hygienekonzepte notwendig sein.

 

Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.

Um auf ein erhöhtes Risiko vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen, wird im Konzept unter Punkt 7 eine abgestufte Übersicht zu Hygienemaßnahmen gegeben.Durch die Steuerung anhand der aktuellen lokalen Einschätzung kann die Prävention verhältnismäßig angepasst werden.

 

 

 

 

1.    Allgemeine Hygieneregeln

 

·         Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds.

·         In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.

·         Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen

·         Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch)

·         Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.

·         Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.

 

2.    Verdachtsfälle Covid-19

 

·         Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand

·         Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:

o   Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome

o   Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.

·         Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.

 

3.    Organisatorisches

 

·         Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.

·         Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs ist Dirk Reinecke.

·         Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des Vereins TuS Grün-Weiß Himmelsthür und der Sportstätte „Himmelsthürer Sportpark“, Julianen Aue 17, 31137 Hildesheim mit den lokalen Behörden abgestimmt.

·         Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich des Sportgeländes, ausgestattet.

·         Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen.

·         Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.

·         Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich.

·         Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

 

4.    Zonierung

 

Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“

·         In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:

o   Spieler*innen

o   Trainer*innen

o   Funktionsteams

o   Schiedsrichter*innen

o   Sanitäts- und Ordnungsdienst

o   Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

o   Medienvertreter*innen (siehe nachfolgende Anmerkung)

·         Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.

·         Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt

·         Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.

Zone 2 „Umkleidebereiche“

·         In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:

o   Spieler*innen

o   Trainer*innen

o   Funktionsteams

o   Schiedsrichter*innen

o   Dirk Reinecke Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

·         Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.

·         Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“

·         Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.

·         Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über den Eingang am Kassenhaus. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt.

·         Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte.

·          

·         Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots werden Markierungen in folgenden Bereichen auf-/angebracht:

o   Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen

o   Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage

o   Abstandsmarkierungen auf Zuschauer*innenplätzen

o   Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb

·         Unterstützend werden Plakate zu den allgemeine Hygieneregeln genutzt.

 

5.    Trainings- und Spielbetrieb

 

5.1 Grundsätze

·         Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainings- und Spielgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.

·         Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.

·         Das Trainings- und Spielangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.

·         Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training bzw. Spiel erfolgt, um eine bestmögliche Planung zu ermöglichen.

·         Die Trainer*innen dokumentieren die Beteiligung je Trainings- und Spieleinheit

5.2 In der Sportstätte

·         Die Nutzung und das Betreten der Sportstätte sind nur gestattet, wenn ein eigenes Training bzw. ein eigenes Spiel geplant sind.

·         Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands (mind. 1,5m) in Zone 3 möglich.

·         Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist während des Trainingsbetriebes sichergestellt.

5.3 Gruppe von nicht mehr als 50 Personen

Es handelt sich um die Personengruppe der aktiven Sportausübenden. Die Kontaktsportausübung ist zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt. Es gilt:

-       47 beteiligte Spieler/Sportausübende (inkl. Ersatzspieler) insgesamt aus den beteiligten Mannschaften.

-       3 Schiedsrichter

-       Dokumentation der Kontaktdaten dieser 50 Gruppenteilnehmer (gemäß Punkt 5.4)

 

 

5.4  Kontaktdaten

Zu dokumentieren sind folgende Kontaktdaten (der 50 Sportausübenden und der Zuschauenden, wenn Personenzahl der Zuschauer zwischen 50 und 500 liegt):

-           Familienname,

-           Vorname,

-           vollständige Anschrift,

-           Telefonnummer

-           Datum und Zeitfenster der Sportveranstaltung

 

Diese Kontaktdaten sind für die Dauer von drei Wochen nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Anderenfalls darf ein Zutritt zu der jeweiligen Einrichtung oder Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte von den erhobenen Kontaktdaten keine Kenntnis erlangen. Spätestens einen Monat nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses sind die Kontaktdaten zu löschen.

5.5 Zuschauer

Zuschauende sind bei Sportausübungen zugelassen, wenn jeder Zuschauende das Abstandsgebot von 1,5m einhält.

Nach ausdrücklicher Erklärung von LSB und MI fallen in die Personengruppe der Zuschauer alle auf dem Vereins-/Sportgelände anwesenden Personen, die nicht unter die Personengruppe der aktiv Sportausübenden (also der 50er Gruppe aktiver Sportler) zählen. Damit sind die Trainer, Betreuer, Ordner, Presse, TV, Catering, Turnierleitung, Kassierer, etc. allesamt auf die zulässige Anzahl der Zuschauer anzurechnen. Ein Ausklammern dieser „Funktionsträger“ ist nach der Verordnung nicht möglich, da eben nur diese beiden Personengruppen (Sportausübende und Zuschauende) ordnungsrechtlich definiert sind.

Es gibt entweder die Zuschauerzahl 50 oder 500 und daraus keine Kumulation (also keine 550 Zuschauer). Entweder sind bis zu 50 Zuschauer (stehend) oder bis zu 500 Zuschauer (sitzende) vor Ort.

Insofern wären z.B. bei einem Spiel, bei dem die Mannschaften von 15 funktionstragenden Personen begleitet würden, eben diese 15 Personen als „Zuschauer“ von der zulässigen Anzahl an Zuschauer (50 oder 500) abzuziehen, so dass entweder noch 35 Zuschauer (stehend) oder 485 Zuschauer (sitzend) zulässig wären.

Bei bis zu 50 Personen sind Stehplätze möglich und es besteht keine Dokumentationspflicht der Kontaktdaten der Zuschauenden (gemäß Punkt 5.4)

Liegt die Zahl der Zuschauenden bei mehr als 50, so ist das verfolgen der Sportausübung für alle Zuschauenden sitzend zu verfolgen (Sitzplatz). Zudem sind bei mehr als 50 Personen die Kontaktdaten (gemäß Punkt 5.4) zu dokumentieren und dieses Hygienekonzept anzufertigen.

Die Zahl der Zuschauenden darf 500 Personen nicht übersteigen.

 

 

 

 

 

 

 

6.    Einschätzung des Infektionsrisikos

 

Der TuS Grün-Weiß Himmelsthür sorgt mit diesem Hygienekonzept für eine verhältnismäßige und bestmögliche Prävention. In Abhängigkeit zur aktuellen Einschätzung des Infektionsrisikos werden in Abstimmung mit den für die Sportstätte zuständigen Behörden die entsprechenden Hygienemaßnahmen vorgesehen und veranlasst.

 

Massnahme

Geringes Risiko

Erhöhtes Risiko

Hohes Risiko

 

Eine Ansteckung mit Sars-CoV-2 ist möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch die Umsetzung gezielter Hygienemaßnahmen sehr gering.

Die Ansteckungsgefahr mit Sars-CoV-2 ist lokal etwas erhöht. Durch verstärkte Hygienemaßnahmen kann die Ansteckungsgefahr jedoch reduziert werden.

Die Ansteckungsgefahr mit Sars-CoV-2 wird generell als hoch eingestuft, wodurch umfangreiche Maßnahmen zur Prävention notwendig sind.

Persönliche Erlaubnis zur aktiven Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb

Kenntnisnahme des Hygienekonzepts

Kenntnisnahme des Hygienekonzepts und regelmäßige aktive Belehrung über die Notwendigkeit der Beachtung der Regelungen

Kenntnisnahme des Hygienekonzepts, regelmäßige aktive Belehrung über die Notwendigkeit der Beachtung der Regelungen und mündliche Abfrage des Gesundheitszustand (ohne Datenerhebung)

Allgemeines zum fußballspezifischen Training

Beachtung Hinweise zum Trainingsbetrieb

Beachtung Hinweise zum Trainingsbetrieb

Beachtung Hinweise zum Trainingsbetrieb

 

Nur unter Einhaltung der Abstandsregeln (min. 1,5m)

Maximale Personenanzahlen in allen Zonen

Abhängig von den gültigen behördlichen Vorgaben

An- und Abreise der Personen in Zone 1

An- und Abreise gemäß der gültigen behördlichen Vorgaben

An- und Abreise gemäß der gültigen behördlichen Vorgaben

Individualanreise bzw. Anreise unter Einhaltung der Abstandsregeln oder mit Mund-Nase-Schutz

Allgemeine Zutrittsregelungen

Ausschließliche Nutzung von offiziellen Eingängen, zur Bestimmung der Gesamtpersonenanzahl

Ausschließliche Nutzung von offiziellen Eingängen, zur Bestimmung der Gesamtpersonenanzahl

Ausschließliche Nutzung des Sportgeländes von Personen der Zone 1 und 2 mit Zutritt über einen offiziellen Eingang

 

Zone 3 ist gesperrt (keine Zuschauer!)

Zone 2: Umkleidebereiche

Desinfektionsmöglichkeit

 

Allgemeine Nutzung unter Einhaltung der Abstandsregelungen oder Tragen von Mund-Nase-Schutz

Desinfektionsmöglichkeit

 

Nutzung der Umkleidebereiche unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Tragen von Mund-Nase-Schutz

 

Duschen nur unter Einhaltung der Abstandsregelung

Desinfektionsmöglichkeit

 

Empfehlung zum Umziehen und Duschen zu Hause

 

Bei Nutzung in jedem Fall Einhaltung von Abstandsregelung und Tragen von Mund-Nase-Schutz sowie Reduzierung der nutzenden Personen

Zone 3: Sportstätte (im Außenbereich)

Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit

 

Mind. 1,5 m oder Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit

 

Mind. 1,5 m und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit

 

Mind. 1,5 m und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Zone 3: Öffentliche Sanitärbereiche

Möglichkeit zum Händewaschen

 

Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Möglichkeit zum Händewaschen

 

Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Möglichkeit zum Händewaschen

 

Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Getränke und Verpflegung

Vereinsgastronomie anhand der gültigen behördlichen Vorgaben. Empfehlung zur eigenständigen Verpflegung der aktiven Sportler*innen

Reinigungsplan aller Umkleide- und Sanitärbereiche

Mehrmals pro Woche inkl. täglichem Durchlüften

Einmal täglich inkl. Durchlüften

Nach jedem Trainings- oder Spielbetrieb inkl. Durchlüften

 

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Ergebnisse

Herren

SV Alfeld II

0

TuS GW Himmelsthür

2

Herren II

SV Emmerke

1

TUS GW Himmelsthür II

4

Herren III

SC Harsum III

2

TUS GW Himmelsthür III

4

Herren IV

SV Wendhausen

3

TUS GW Himmelsthür IV

1

Altherren

TSV Gronau

1

SG Sorsum/ Emmerke/ Himmelsthür

0

Altherren

SG Himmelsthür/Emmerke/Sorsum

2

SV Bavenstedt

1

Altherren

TSV Warzen

2

SG Emmerke/Himmelsthür/Sorsum

1

Altsenioren Ü40

TUS GW Himmelsthuer

0

SG Sorsum/Emmerke I.

7

Altsenioren Ü40

SG Himmelsthür/Emmerke/Sorsum II

1

SV Türk Gücü Hildesheim

1

Damen

TUS GW Himmelsthuer

6

VFL Rautenberg

1

A-Junioren Landesliga Jg. 2005/06 U19/U18

TUS GW Himmelsthuer

PSV GW Hildesheim

A-Junioren Landesliga Jg. 2005/06 U19/U18

TSV Pattensen U17

2

TUS GW Himmelsthuer U17

1

A-Junioren Landesliga Jg. 2005/06 U19/U18

JSG Samtg. Niedernwöhren/Enzen

0

TUS GW Himmelsthuer U18/19 A I

4

A-Junioren Kreisliga St. B Jg. 2005/06 U19/U18

TUS GW Himmelsthuer

JSG Ith 9er

B-Junioren Bezirksliga Jg. 2007/08 U17/U16

JSG Warberg

2

TUS GW Himmelsthuer

1

B-Junioren Bezirksliga Jg. 2007/08 U17/U16

JSG Himmelsthür / Ochtersum

2

JFC Kaspel 09 e.V.

2

B-Junioren Kreisliga Jg. 2007/08 U17/U16

JSG Burgberg

3

TUS GW Himmelsthuer

2

C-Junioren 1. Kreisklasse Jg. 2009/10 U15/U14

TuS GW Himmelsthür

1

TSV Gronau

4

C-Junioren 1. Kreisklasse Jg. 2009/10 U15/U14

VfV Borussia Hildesheim

3

TUS GW Himmelsthuer

0

D-Junioren Kreisliga Jg. 2011 U13/12

SG Schellerten

3

TUS GW Himmelsthuer

4

D-Junioren Kreisliga Jg. 2011 U13/12

TuS GW Himmelsthür II

2

JFV FLENITHI SÜD

2

D-Junioren Kreisliga Jg. 2011 U13/12

JSG BördeKicker

4

TuS GW Himmelsthür

2

D-Junioren II 1. Kreisklasse St. A Jg. 2012 U13/12

1. FC Sarstedt

2

TUS GW Himmelsthuer

2

D-Junioren II 1. Kreisklasse St. A Jg. 2012 U13/12

TuS GW Himmelsthür II

SG Frankenfeld Hildesheim

D-Junioren III 1. Kreisklasse St. B Jg. 2010/11 U13/U12

VfR Ochtersum III

0

TuS GW Himmelsthür III

8

D-Junioren IV 2. Kreisklasse St. A Jg. 2013 U13/12

SSV Elze

TuS GW Himmelsthür

D-Junioren IV 2. Kreisklasse St. A Jg. 2013 U13/12

JFV FLENITHI SÜD IV

TUS GW Himmelsthuer III

D-Junioren IV 2. Kreisklasse St. A Jg. 2013 U13/12

TuS GW Himmelsthür IV

0

1. JFC AEB Hildesheim

6

E-Junioren Kreisliga Jg. 2014 U11/10

TSV Söhlde

TuS GW Himmelsthür II

E-Junioren Kreisliga Jg. 2014 U11/10

TuS GW Himmelsthür

10

SSV Elze

5

E-Junioren Kreisliga Jg. 2014 U11/10

TUS GW Himmelsthuer

4

SV Bockenem 2007

3

E-Junioren II 2. Kreisklasse St. C Jg. 2014 U11/10

TuS GW Himmelsthür II

0

JSG Nord II

7

E-Junioren II 2. Kreisklasse St. C Jg. 2014 U11/10

SC Itzum III

0

TUS GW Himmelsthuer II

5

F-Junioren 1. Kreisklasse Jg. 2015 U9/8

TuS GW Himmelsthür

3

SG Schellerten

3

F-Junioren 1. Kreisklasse Jg. 2015 U9/8

TuS GW Himmelsthür III

2

SG Frankenfeld Hildesheim

10

F-Junioren 1. Kreisklasse Jg. 2016 U9/8

JSG Rössing-Barnten-Adensen II

1

TuS GW Himmelsthür II

20

Kommende Spiele

30.03.2024

15:00

TuS Hasede.

Hth I

15:00

SG Giesen/.

Hth II

01.04.2024

14:00

Hth IV

VfL Rauten.

03.04.2024

17:30

VfR Ochter.

U13/12

05.04.2024

17:30

SC Itzum I.

U13/12

19:00

AH

TSV Warzen.

19:30

JSG Ahlten.

A-Jgd. I

19:30

JSG Ith 9e.

A.Jgd II

06.04.2024

11:00

U15/U14

JSG NORD.

11:00

JSG BördeK.

U11/10II

11:30

JSG Leineb.

U13/12

13:00

U13/12

SV Alfeld.

15:00

U17/U16

JSG Burgbe.

07.04.2024

11:00

SG Sehlem/.

Da

11:00

B-Jgd. I

JFV Hameln.

12:30

FSV Algerm.

Hth III

11.04.2024

17:30

1. JFC AEB.

U10

12.04.2024

19:00

AS

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